1 Wenn ihr das Land durch das Los verteilt, sollt ihr ein Stück von fünfundzwanzigtausend Ellen Länge und zwanzigtausend Ellen Breite als eine Abgabe für den Herrn zurückbehalten. Es soll in seinem ganzen Umfang heilig sein.
2 Davon gehört um den Tempel herum ein Quadrat von fünfhundert mal fünfhundert Ellen dem Heiligtum, dazu ringsum fünfzig Ellen unbestelltes Land.
3 Von diesem abgemessenen Stück Land sollt ihr wiederum ein Stück von fünfundzwanzigtausend Ellen Länge und zehntausend Ellen Breite abmessen, auf dem das hochheilige Heiligtum stehen soll.
4 Das ist das heilige Gebiet des Landes und es soll den Priestern gehören, die den Dienst im Heiligtum verrichten und sich beim Gottesdienst dem Herrn nähern dürfen. Es ist der Platz für ihre Häuser und die Weidefläche für ihre Herden.
5 Das (übrige) Stück von fünfundzwanzigtausend Ellen Länge und zehntausend Ellen Breite soll den Leviten gehören, die den Tempeldienst verrichten. Es ist ihr Eigentum; dort können sie ihre Städte bauen und darin wohnen.
6 Als Eigentum der Stadt sollt ihr ein (weiteres) Stück von fünftausend Ellen Breite und fünfundzwanzigtausend Ellen Länge abmessen, genauso lang wie die heilige Abgabe. Dieses Stück gehört dem ganzen Haus Israel.
7 Dem Fürsten soll auf beiden Seiten der heiligen Abgabe und des Eigentums der Stadt, im Westen und Osten, ein Gebiet gehören, das an die heilige Abgabe und das Eigentum der Stadt angrenzt und in der Länge einem der Stammesanteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze
8 des Landes entspricht. Es gehört dem Fürsten als Eigentum in Israel. Meine Fürsten werden mein Volk nicht mehr unterdrücken, sondern das Land dem Haus Israel und seinen Stämmen überlassen.
9 So spricht Gott, der Herr: Genug, ihr Fürsten Israels! Beseitigt Gewalt und Unterdrückung! Sorgt für Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk von seinem Grund und Boden zu vertreiben - Spruch Gottes, des Herrn.
10 Verwendet richtige Waagen, richtiges Efa und richtiges Bat!
11 Das Efa und das Bat sollen das gleiche Maß haben; das Bat soll der zehnte Teil eines Hómer sein und ebenso das Efa der zehnte Teil eines Hómer; nach dem Hómer sollen sich die anderen Maße richten.
12 Ein Schekel soll bei euch zwanzig Gera entsprechen. Zehn Schekel sind ein Fünftel einer Mine, fünf Schekel ein Zehntel; fünfzig Schekel sind eine ganze Mine.
13 Folgende Abgaben sollt ihr erheben: von jedem Hómer Weizen ein Sechstel Efa und ebenso von jedem Hómer Gerste ein Sechstel Efa;
14 und für das Öl gilt: von jedem Kor ein Zehntel Bat; das Bat ist das Ölmaß; zehn Bat entsprechen einem Hómer und zehn Bat entsprechen auch einem Kor;
15 ferner aus jeder Herde ein Schaf auf je zweihundert Tiere vom Viehbesitz Israels. (Diese Abgabe ist) für die Speise-, Brand- und Heilsopfer (bestimmt), die euch entsühnen sollen - Spruch Gottes, des Herrn.
16 Das ganze Volk im Land hat diese Abgaben an den Fürsten von Israel zu entrichten.
17 Der Fürst aber hat an allen Feiertagen des Hauses Israel, an den Festen und an den Neumond- und Sabbat-Tagen für Brandopfer, Speiseopfer und Trankopfer zu sorgen. Er veranstaltet die Sünd-, Speise-, Brand- und Heilsopfer, die das Haus Israel entsühnen sollen.
18 So spricht Gott, der Herr: Am ersten Tag des ersten Monats sollst du einen jungen Stier nehmen, der ohne Fehler ist, und das Heiligtum entsündigen.
19 Der Priester nimmt etwas Blut von dem Sündopfer und bestreicht damit die Türpfosten des Tempels und die vier Ecken der (mittleren) Stufe des Altars und die Türpfosten des Tors zum Innenhof.
20 Dasselbe sollst du am siebten Tag des Monats tun für die, die sich aus Versehen oder aus Unwissenheit verfehlt haben. So sollt ihr den Tempel entsühnen.
21 Am vierzehnten Tag des ersten Monats sollt ihr das Pascha feiern, ein Fest von sieben Tagen. Da soll man ungesäuerte Brote essen.
22 Der Fürst soll an diesem Tag für sich und für das ganze Volk im Land einen Stier zum Sündopfer bereitstellen.
23 An den sieben Festtagen soll er als Brandopfer für den Herrn sieben Stiere und sieben Widder, die ohne Fehler sind, bereitstellen, und zwar an jedem der sieben Tage, dazu täglich einen Ziegenbock als Sündopfer.
24 Für das Speiseopfer soll er ein Efa Mehl je Stier und ein Efa Mehl je Widder bereitstellen, dazu je Efa Mehl ein Hin Öl.
25 Genau dasselbe soll er sieben Tage lang mit dem Sünd-, Brand- und Speiseopfer und mit dem Öl an dem Fest machen, das am fünfzehnten Tag des siebten Monats beginnt.
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