Im Geist und Leben des Gebetes
52. Das Kapitel VII der Regel Klaras, wie das Kapitel V der bullierten Regel des Franziskus, fordern den absoluten Vorrang des Geistes des Gebetes über alle anderen Dinge, die in einem konkreten menschlichen Leben vorkommen können. Dies gilt für jedes engagierte christliche Leben, besonders aber für das kontemplative Leben als Stand der Weihe an Gott, der Liebe ist (Amore-Carita), in den sich die Kontemplativen immer mehr verlieben, dabei sind sie in der Mutter Kirche die Liebe (Amore). Man muß nun dem Geist Raum geben, damit er inspirieren, anregen, allem Leben geben kann, was man "macht": Vom Gebet bis zur Arbeit, dem Studium, aller Observanz im allgemeinen. So wird das Leben wirklich ein heiliges Wirken des Geistes: Jede Gegnerschaft von Arbeit und Gebet ist überwunden, alles wird treu und mit Hingabe getan, in voller Einheil des Lebens rings um das notwendige und absolute "unum", das Gott ist. Wahrheitskriterium und zugleich Voraussetzung für das Gebet ist für Klara die schwesterliche Liebe. Sie fordert bezeichnenderweise in Kapitel IX, daß die Schwester, die sich gegen die Liebe verfehlt hat, um Verzeihung bitten und sich versöhnen soll, bevor sie sich zum Gebet begibt. Die Liebe "macht alles wahr", wie es an anderer Stelle heißt: das Gebet, das Schweigen, die materielle Armut, die Bußübungen, die Klausur. Zu dieser Überzeugung müssen die Schwestern in jeder Phase ihres Ausbildungsweges herangeführt werden. Sie sollen sich mitverantwortlich und offen fühlen, auch für persönliche Initiativen.
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