Freitag, 30. März 2012

Klara von Assisi, die neue Frau

In der alten Frische der Klausur

56. Alle Klarissen in der ganzen Well wünschen die größere Treue zu Klara. Deutliches Zeichen eines solchen Wunsches ist das verbreitete Streben, zur Lebensform oder Regel von 1253 zurückzukehren. Alle "Zweige" der großen Klarissenfamilie betrachten nunmehr mit Klugheit und Distanz die Gründe, die zu ihrer Zeit Spaltungen hervorriefen, dazu gehört auch eine Entfernung von der Regel. Alle wissen, daß die Regel aus dem Herzen Klaras hervorging, unter der Eingebung des Geistes des Herrn. Eine solche Rückkehr -nicht zum Buchstaben, sondern zum Geist, der lebendig macht! - darf in keiner Weise das Ende der Pluriformität und der Reformen bedeuten, die den großen Reichtum des Ideals Klaras darstellen und bewirken. Die liefen Änderungen der Zeitepochen, die Verschiedenheil der Kulturen und der Orte erfordern eine gesunde und entschiedene Erneuerung, in jener Unterschiedlichkeit von Formen, die vom einen Geist Zeugnis gibt, der alles in allen bewirkt (vgl. 1 Kor 12).
Ein grundlegender Weg der Einheil in gesunder und heiliger Vielgestaltigkeit in Fragen des Lebens findet sich in den neuen Konstitutionen, die vom Heiligen Stuhl approbiert wurden. Ihre aufrichtige und großherzige Observanz garantiert die wesentliche Treue zur Lebensform nach der Regel, die von Klara ererbt wurde.
Übrigens hat Klara selbst schon zu ihrer Zeit ein außerordentliches Unterscheidungsvermögen für Situationen und Personen erwiesen: sie autorisierte Änderungen sogar der Norm der Armut, die ihr so lieb war, indem sie z.B. zustimmte, ein kleines Stück Land zu besitzen, um eine gewisse "neutrale Zone zu kennzeichnen" zwischen Kloster und Welt (Regel Klara VI, 14 f). Was die Klausur selbst betrifft - ein Wort, das jedoch bei Klara fehlt - erweist sie sich als wirklich gemäßigt im Vergleich zu ihrer Zeit. Damit es "erlaubt ist, den Klosterbereich zu verlassen", fordert sie nur einen "nützlichen, begründeten, offenbaren und glaubhaften" Grund (Regel Klara II, 12). Ebenfalls zeigen die Normen über das leibliche Fasten (Regel Klara III, II) weise Mäßigung, wie auch die über langen Aufenthalt außerhalb des Klosters der Außenschwestern (Regel Klara IX, 12). Es ist verständlich, daß diese Anpassung an die Situation Vielgestaltigkeit des Lebens in unwesentlichen Dingen hervorrufen wird. Klara furchet das nicht. Sie weiß, wer vom Geist des Herrn geführt wird, wird nie den Sinn für das Wesentliche, dem man treu bleiben muß, verlieren.

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